AGB


§ 1 Doppeltätigkeit - Behnert Immobilien wird auch für die jeweils andere Seite provisionspflichtig tätig..
§ 2 Nachweise - Nachweise werden freibleibend übermittelt; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.


Die in den Angeboten von Behnert Immobilien enthaltenen Angaben basieren auf vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erteilten Informationen.
Behnert Immobilien wird im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird von Behnert Immobilien nicht übernommen
§ 3 Mitteilung der Vorkenntnis - Sollte dem Auftraggeber eine von Behnert Immobilien nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt sein, so sollte er dies Behnert Immobilien zur Vermeidung möglicher Nachteile ohne unbegründete Verzögerung mitteilen.
§ 4 Vertraulichkeit - Die von Behnert Immobilien übersandten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Behnert Immobilien zulässig. Für den Fall, dass Aufgrund einer Zuwiderhandlung des Auftraggebers gegen diese Vertraulichkeitspflicht ein Hauptvertrag unter Ausschluss von Behnert Immobilien zustande kommt, schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte..
§ 5 Pflichten des Auftraggebers - Der Auftraggeber hat Behnert Immobilien alle Informationen zur Verfügung zu stellen, welche für den Abschluss des Hauptvertrages bedeutend sein können.


Bei Aufnahme direkter Verhandlungen zwischen Eigentümer bzw. Vermieter und Interessenten ist auf die Tätigkeit von Behnert Immobilien Bezug zu nehmen und Behnert Immobilien der Inhalt der Verhandlungen, soweit dem kein gewichtiger Grund entgegensteht, mitzuteilen.

Der Auftraggeber hat Behnert Immobilien unverzüglich mitzuteilen und zu belegen, wann und zu welchen Bedingungen über ein von Behnert Immobilien nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt oder einen von Behnert Immobilien nachgewiesenen oder vermittelteten Interessenten ein Hauptvertrag zustande kommen soll bzw. zustande gekommen ist.


Behnert Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein.
§ 6 Provisionsanspruch / Fälligkeit - Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision entsteht, wenn ein Hauptvertrag aufgrund einer von Behnert Immobilien nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag aufgrund einer von Behnert Immobilien während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt, nachdem der Maklervertrag beendet ist.


Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag zu anderen Bedingungen erfolgt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Behnert Immobilien abweicht.

Ferner bleibt der Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt oder aus anderen Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird, es sei denn, es wird ein im Hauptvertrag vereinbartes Rücktrittsrecht wahrgenommen.


Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn beispielsweise statt eines Kaufvertrages ein anderer Vertrag entsteht ( z.B. ein Mietvertrag), solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Behnert Immobilien abweicht.


Die Provision ist zehn Tage nach Rechnungserhalt zahlbar.

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Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
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§ 7 Höhe der Provision - Die Provision für Nachweis oder Vermittlung, soweit nicht individuell oder im Expose anders vereinbart, entspricht der jeweils ortsüblichen Provision. Sie errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. Gesamtnettomiete.


§ 8 Haftungsbeschränkung - Die Haftung von Behnert Immobilien auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, außer - der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von Behnert Immobilien oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder - der Schaden ist aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder - Behnert Immobilien hat die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen oder - der Schaden ist aufgrund von Verletzungen von Vertragspflichten entstanden, welche für die Erreichung des Vertrageszieles unverzichtbar sind.


§ 9 Datenschutzhinweis - Behnert Immobilien erhebt und verwendet personenbezoge Daten der Auftraggeber (Eigentümer und Interessenten) gemäß den Bestimmungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts. Behnert Immobilien erhebt bei der ersten Kontaktaufnahme von den Auftraggebern den Namen, die Adresse, (soweit vorhanden ) die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Bei einem konkreten Abschlussinteresse über einen Hauptvertag werden von den Auftraggebern zusätzlich noch die folgenden Daten erhoben: Geburtsdatum, Familienstand und (bei Eheleuten) Güterstand.
Die personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden zur Abwicklung der Maklerverträge erhoben und verwendet, etwa zur Versendung von Exposes und zur Erbringung sonstiger Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten.
Name und Adresse derjenigen Interessenten, denen ein bestimmtes Objekt nachgewiesen wurde, sowie das jeweilige Nachweisdatum werden vom Eigentümer des Objekts darüber hinaus auch zur Sicherung eventuell bestehender (nachvertraglicher) Provisionsansprüche von Behnert Immobilien übermittelt (vgl. § 6 Abs. 1 dieser AGB), wenn der Maklervertrag mit dem Eigentümer des Objekts beendet wurde, ohne dass ein Hauptvertrag über diese Objekt zustande gekommen ist.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO.
Die im Rahmen des Abschlusses eines Maklervertrages erhobene E-Mail-Adresse des Auftraggebers kann von Behnert Immobilien zur Versendung ihres Newsletters mit akuellen Informationen zu eigenen Immobilienangeboten genutzt werden. Den Newsletter kann der Auftraggeber jederzeit per E-Mail an die unten stehende Adresse abbestellen, ohne dass dem Auftraggeber hierdurch Kosten entstehen; auf diese Möglichkeit wird der Auftraggeber bei Erhebung seiner E-Mail-Adresse und in jedem Newsletter nochmals deutlich hingewiesen.
Rechtsgrundlage ist hierbei Art. 6 Abs. 1 li. f DSGVO.
Eine darüber hinausgehende Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ebenso wenig wie eine Übermittlung von Daten an sonstige Dritte, es sei denn der Auftraggeber hat vorab seine ausdrückliche Einwilligung erklärt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe. Soweit ein Auftraggeber eine Einwilligung erteilt, kann er sie jederzeit durch einfache Mitteilung an Behnert Immobilien widerrufen.
Wir werden Ihre Daten löschen, sobald eine weitere Speicherung zur Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich ist. Bestehen gesetzliche oder interne Aufbewahrungsfristen, so werden die Daten bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist gesperrt und erst mit dem Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist gelöscht. Sie haben, unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen, das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), auf Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten (Art. 17 Abs. 1 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Art.
20 DSGVO) und auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Sie haben zudem das Recht sich über die Datenverarbeitung bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Eine automatisierte Entscheidungsfindung besteht nicht. ( Verantwortlicher: Behnert Immobilie e.K., Halterner Str.150, 45657 Recklinghausen, E-Mail: m.behnert@behnert-immobilien.de; Telefon: 02361-9087785; Telefax: 02361-9159674;

§ 10 Widerruf
Wenn Sie Verbraucher sind und der Vertrag mit uns entweder außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich durch Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gilt folgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht - Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Behnert Immobilien e.K., Halterner Str.150, 45657 Recklinghausen, Telefon:02361-9087785, Fax:02361-9159674, E-Mail: m.behnert@behnert-immobilien.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie an uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.


Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung nur verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertrgserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zum Wertersatz kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen.
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Dienstleistung vollständig erbracht und mit deren Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.


§ 11 Sonstige Bedingungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Beauftragt ein Kaufmann Behnert Immobilien im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, ist der Sitz von Behnert Immobilien Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder Ihre Rechtsgültigkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und es verbleibt bei den gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Verbraucherinformation
Verbraucher-Schlichtungsstelle: Ombudsmann Immobilien im IVD, Wolfgang Ball - Ombudstelle, Littenstr.10, 10179 Berlin, info@omdudsmann-immobilien.net, www.ombudsmann-immobilien.net


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